Büro für Grundstücksfragen · Hammah Sie haben Fragen zu Ihrem Grundstück?
Baulasten, Bebaubarkeit und Teilungen. Verständlich geprüft, mit jahrzehntelanger Erfahrung aus dem Baugenehmigungsverfahren.
Zuwegung zugunsten des Nachbargrundstücks
Grundstücksgröße, Zuwegung und Bebauung. Solche Fragen entscheiden oft darüber, ob sich Ihre Wünsche umsetzen lassen.
Was haben Sie vor?
Wählen Sie Ihr Vorhaben und sehen Sie sofort, worauf es in Ihrem Fall ankommt.
Ich möchte …
Sie möchten ein Grundstück oder Haus kaufen.
Vor dem Notartermin sollten Sie wissen, was sich auf Ihrem Grundstück befindet und was Sie später daraus machen können.
Darauf schaue ich
Was ich für Sie prüfe
Fünf Themen, eine Ansprechpartnerin. Für Details einfach auf ein Thema tippen.
„Ins Baulastenverzeichnis wurde nicht eingesehen.“
Lieber nachfragenEin Satz, der teuer werden kann.
Er steht in vielen Kaufverträgen und wird oft überlesen. Dabei gibt das Baulastenverzeichnis genaue Auskunft darüber, ob Ihr Grundstück Einschränkungen mit sich bringt.
Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die ein Eigentümer gegenüber der Bauaufsicht übernimmt, zum Beispiel eine Fläche freizuhalten oder eine Zufahrt zu dulden. Sie steht nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis, und gilt auch für jeden künftigen Eigentümer.
Häufig sind Zuwegungs-, Abstandsflächen-, Stellplatz- und Vereinigungsbaulasten. Jede dieser Baulasten bringt unterschiedliche Einschränkungen mit sich, und manche betreffen genau die Fläche, die Sie bebauen wollen.
Ja. Wer eine Fläche nicht bebauen darf oder eine Zufahrt dulden muss, hat weniger Möglichkeiten. Das wirkt sich auf den Preis aus. Deshalb gehört der Blick ins Verzeichnis vor die Unterschrift.
Petra PannekampDipl.-Ing. (FH)
Ich kenne die Seite, die am Ende entscheidet.
Als Dipl.-Ing. (FH) war ich mehrere Jahrzehnte als technische Prüferin im Baugenehmigungsverfahren tätig. Bauordnungs- und Bauplanungsrecht waren die Grundlage meiner Arbeit.
Heute nutze ich diese Erfahrung für Sie, damit Sie wissen, woran Sie sind, bevor Sie kaufen, teilen oder bauen.
So einfach geht's
Drei Schritte von Ihrer Frage bis zur Antwort.
Schreiben Sie mir.
Schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen, ich melde mich schnellstmöglich persönlich bei Ihnen.
Vielen Dank.
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Häufige Fragen
Rund um Baulasten, Bebaubarkeit und Grundstücksteilung im Landkreis Stade.
Das Baulastenverzeichnis führt die untere Bauaufsichtsbehörde. Im Landkreis Stade ist das der Landkreis oder die Stadt mit eigener Bauaufsicht. Auskunft erhalten Eigentümer und Personen mit berechtigtem Interesse, etwa Kaufinteressierte. Ich helfe beim Antrag und erkläre, was der Auszug für Ihr Grundstück bedeutet.
Nein. Baulasten werden in Niedersachsen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis der Bauaufsicht geführt. Deshalb fallen sie beim Blick ins Grundbuch oft nicht auf und bleiben beim Kauf unentdeckt.
Ja, aber nur durch einen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde. Er kommt in Betracht, wenn kein öffentliches Interesse mehr an der Baulast besteht, etwa weil das begünstigte Gebäude nicht mehr existiert. Ob das in Ihrem Fall realistisch ist, lässt sich prüfen.
Grundsätzlich ja. Durch die Teilung dürfen aber keine Verhältnisse entstehen, die dem Baurecht widersprechen. Abstandsflächen, Zufahrt und Erschließung müssen für beide Teile weiterhin passen. Das sollte vor dem Termin beim Vermessungsbüro geklärt sein.
Maßgeblich ist zuerst, ob ein Bebauungsplan gilt. Wenn nicht, richtet sich die Bebaubarkeit im Innenbereich nach § 34 BauGB, also danach, was sich in die Umgebung einfügt. Dazu kommen Abstandsflächen und eventuelle Baulasten.
Der Notar weist damit darauf hin, dass niemand geprüft hat, ob Baulasten auf dem Grundstück liegen. Das Risiko liegt dann beim Käufer. Eine Einsicht vor der Unterschrift schafft Klarheit.
Gehen Sie auf Nummer sicher. Und fragen Sie.
Ein kurzer Blick vor der Entscheidung erspart oft teure Überraschungen danach.